Vorschlag zur Satzungsänderung
Kontinuität
| §9 Der erweiterte Vorstand | | 2. Die Amtsperiode beträgt ein Jahr.
2. Die Amtsperiode beträgt zwei Jahre.
| §10 Die Mitgliederversammlung | | 2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich | statt.
2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre
statt.Begründung: Mehr Kontinuität und weniger Fluktuation in die Arbeit bringen.